AGB
PM-Forum - Unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.
Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil/Grundlage aller Verträge und Vereinbarungen mit dem Material Engineering Center Saarland (MECS) als Betreiber des Portals PM-Forum.
2.
Von den Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen in den Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Die Auftraggeber unterwerfen sich diesen AGB, selbst wenn ihre eigenen AGB ausschließliche Geltung beanspruchen sollten. Änderungen dieser AGB werden jedem Auftraggeber, mit dem eine ständige Geschäftsbeziehung besteht, schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht schriftlich innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungen schriftlich gegenüber MECS Widerspruch erhebt.
3.
Aufträge von Werbeagenturen werden nur für namentlich genau bezeichnete Werbungtreibende angenommen, wobei der Inhalt des Werbung genau zu bezeichnen ist. MECS ist berechtigt, von Werbeagenturen einen Mandatsnachweis zu verlangen und Buchungsbestätigungen auch an den Werbungtreibenden selbst weiterzuleiten.
4.
Das Zustandekommen eines Vertrags und somit die Wirksamkeit der AGB setzt die schriftliche Erteilung eines Auftrages durch den Auftraggeber voraus. Der Vertrag kommt durch schriftliche oder ggf. elektronische Bestätigung (Telefax/eMail) durch MECS zustande. Es gilt ausschließlich der in der Auftragsbestätigung von MECS wiedergegebene Vertragsinhalt, sofern nicht der Auftraggeber innerhalb von 24 Stunden nach Zugang der Auftragsbestätigung diesem schriftlich widerspricht. Mündliche oder telefonische Auftragsbestätigungen können eine schriftliche Bestätigung nicht wirksam ersetzen.
5.
Ein Anspruch auf eine bestimmte Plazierung der gebuchten Anzeige besteht nicht.
6.
Konkurrenzausschluss kann generell nicht vereinbart werden.
7.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, MECS das für die Anzeige notwendige Material (definiert in der Auftragsbestätigung) drei Werktage vor dem vereinbarten Anzeigenschluss zur Verfügung zu stellen. Die Qualität der Anzeigen in technischer und inhaltlicher Hinsicht liegt in der alleinigen Verantwortung des Auftraggebers. Die Anzeigen sind bei MECS als digitale Dateien zur Verfügung zu stellen. Werden Anzeigen in anderen Formaten angeliefert als in der Auftragsbestätigung beschrieben, hat der Auftraggeber die Kosten für die Änderungen zu tragen.
8.
Die Anzeigen sind zu übersenden an: anzeigen@pm-forum.info.
9.
Werden die Anzeigenunterlagen verspätet geliefert oder nachträglich abgeändert, kann MECS eine ordnungsgemäße Ausführung nicht gewährleisten. Werden Anzeigen nicht oder falsch publiziert, weil das Anzeigenmaterial nicht rechtzeitig, unrichtig, ungenügend oder mangelhaft gekennzeichnet geliefert wurde, kann MECS dem Auftraggeber sowohl das für die vereinbarte Werbung geschuldete Entgelt als auch daraus entstandene Zusatzkosten in Rechnung stellen.
11.
Der Auftraggeber überträgt an MECS zeitlich, örtlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Umfang das Recht an der zur Publikation übergebenen Anzeige.
12.
Der Auftraggeber sichert zu und steht dafür ein, dass er über sämtliche für die werbemäßige Nutzung der Anzeige erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz- und sonstige Rechte verfügt und sie auf MECS übertragen kann. Darüber hinaus haftet der Auftraggeber dafür, dass die Anzeige nicht gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen und allenfalls vorhandene selbstbindende Richtlinien und Grundsätze der Werbewirtschaft verstößt. Für den Fall, dass MECS für vom Auftraggeber zu vertretende Rechtsverstöße in Anspruch genommen wird, hält der Auftraggeber MECS bei erstmaliger Aufforderung schadlos.
13.
Wird eine Anzeige aus Gründen, die MECS zu vertreten hat, nicht oder falsch publiziert, stellt MECS die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags nach eigenem Ermessen durch unverzügliche Ersatzschaltung sicher. Darüber hinausgehende (Gewährleistungs-) Ansprüche, insbesondere auf Auflösung des Vertragsverhältnisses (Wandelung) oder Preisminderung stehen dem Auftraggeber nicht zu.
14.
Die Pflicht zur Aufbewahrung von Werbemitteln endet für MECS drei Monate nach der letztmaligen Verbreitung.
15.
MECS haftet für etwaige Schäden - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung von MECS ist auf solche typischen Schäden und einen solchen typischen Schadensumfang begrenzt, die für MECS zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise voraussehbar waren. Die Parteien sind sich darüber einig, dass ein solcher typischerweise vorhersehbarer Schaden in keinem Fall Euro 5.000 übersteigt.
16.
Darüber hinaus ist die Haftung beschränkt auf den Betrag des Auftragsvolumens der ausgefallenen oder nicht vertragskonform erfolgten Publikation des/der von dem Auftraggeber gebuchten Werbung. Die Haftung für einen darüber hinausgehenden Schaden ist ebenso ausgeschlossen wie der Ersatz von mittelbaren Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenem Gewinn.
17.
Von MECS bestätigte Werbeaufträge sind grundsätzlich fest gebucht. Der Auftraggeber kann bis zu zwei Wochen vor dem geplanten Online-Erscheinungstermin bestätigte Aufträge schriftlich bei MECS stornieren. Ein Auftrag allerdings gilt nur dann als storniert, wenn MECS die Stornierung schriftlich akzeptiert. Ein Anspruch hierauf steht dem Auftraggeber nicht zu. Für den Fall, dass MECS eine Stornierung akzeptiert, entfällt der Entgeltanspruch. Sollte ein Auftraggeber den Auftrag außerhalb der hier geregelten Fristen stornieren wollen, hat er - für den Fall, dass MECS die Stornierung akzeptiert - an MECS 80 Prozent des vereinbarten Entgelts zu bezahlen.
18.
Werbeagenturen oder Werbemittler erhalten - sofern sie ihre Auftraggeber beraten oder ähnliche Dienstleistungen nachweisen können - eine Agenturvergütung von 20% der Rechnungssumme (netto,) zuzüglich USt. Voraussetzung ist, dass die Rechnung an MECS bezahlt worden ist.
19.
MECS stellt dem Auftraggeber bei Auftragsvergabe 50 % des gesamten Auftragsvolumens in Rechnung. Der Rechnungsbetrag errechnet sich aus den jeweils gültigen Preislisten des Verlages. Die dort genannten Preise verstehen sich jeweils in Euro zuzüglich gesetzlicher USt. Die Rechnungen sind ohne Abzüge innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung zur Zahlung fällig. Die Zahlung erfolgt ausschließlich durch Überweisung auf das von MECS bekannt gegebene Konto. Bei Neuaufnahme einer Geschäftsverbindung behält sich MECS vor, Vorauszahlungen zu verlangen.
20.
Bei Zahlungsverzug ist MECS berechtigt, weitere Anzeigenschaltungen zu unterlassen. Der Entgeltanspruch bleibt dessen ungeachtet auch für die nicht publizierten Anzeigen bestehen. MECS ist berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von zwei Prozent pro Monat zu verlangen.
21.
Der Auftraggeber ist nur dann berechtigt, eigene Gegenforderungen gegen die Forderungen von MECS aufzurechnen, wenn diese Gegenforderungen schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt worden sind.
22.
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags sowie allfällige Nebenvereinbarungen bedürfen der Schriftform. Die Parteien werden von diesem Formerfordernis auch nicht einvernehmlich abgehen.
23.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Unwirksame Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die nach Inhalt und Zweck dem wirtschaftlichen Gehalt der von den Parteien beabsichtigten Bestimmung am nächsten kommen.
24.
Auf diese Vereinbarung ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.
25.
Gerichtsort ist Stuttgart.
26.
USt.-IdNr. DE814628518